Pascal Alt
RECHTSANWALT & FACHANWALT FÜR MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Fachgebiet: Immobilienrecht, Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht, privates Baurecht
Werdegang
- seit 2024 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- seit 2021: Rechtsanwalt in der Kanzlei SKUSA Partners Rechtsanwälte + Steuerberater Partnerschaft mbB
- 2021: Erfolgreiche Teilnahme an einem auf die Fachanwaltschaft vorbereitenden Lehrgang im Miet- und Wohnungseigentumsrecht; eine Voraussetzung für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung
- 2019-2021: Tätigkeit im Immobilienrecht in zwei mittelständischen zivilrechtlich ausgerichteten Kanzleien in München
- 2019: Zulassung zum Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer München
- 2019: Zweites Juristisches Staatsexamen in München
- 2017 – 2019: Referendariat am OLG München und in einer zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei in London
- 2017: Erstes Juristisches Staatsexamen in München
- bis 2017: Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München
- 2014-2016: Stellv. Chefredakteur bei „Iurratio – Juristische Nachwuchsförderung e.V.“
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Publikationen
AKTUELLE AUFSÄTZE
- Abwendungsbefugnis der Zwangsvollstreckung von Räumungsurteilen: Die Frage nach der Höhe der zu leistenden Sicherheit (IVR 1/2022)
- Keine Prüfungspflicht der Reichweite der Vertretungsmacht eines GmbH-Geschäftsführers durch den Notar (IVR 2022, 158)
- Beglaubigung einer Unterschrift eines nicht deutschen Staatsangehörigen durch das Generalkonsulat in Russland (IVR 2022, 155)
- Sittenwidrige Härte gem. § 765a ZPO aufgrund einer drohenden Gesundheitsbeeinträchtigung (IVR 2023, 17)
- Anspruch auf fiktiven Schadensersatz im Mietrecht (IMR 2023, 136)
- Rechtsmissbräuchlichkeit einer fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses (IMR 2023, 2302)
- Außerordentliche Kündigung wegen Störung des Hausfriedens (IMR 2023, 268)
- Abbruch von Vertragsverhandlungen - Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (IMR 2023, 2423; IBR 2023, 2472)
- Kündigung des Mietverhältnisses wegen Beleidigung“ (IMR 2024,15)
- Rechtswidrige Beweiserlangung führt nicht zwingend zu einem Verwertungsverbot“ (IMR 2024, 236)
- Mietpreisbremse und die Überlassung zum nur vorübergehenden Gebrauch
- Kündigung wegen Zahlungsverzugs auch bei langjähriger pünktlicher Mietzahlung nicht rechtsmissbräuchlich (IMR 2024, 105)
- Die Zwangshypothek und das Grundbuch – Jahresrückblick 2023 (IVR 2/2024)