Pascal Alt

RECHTSANWALT 

FACHANWALT FÜR MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT & BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

... berät und vertritt Sie in allen rechtlichen Fragen rund um die Immobilie.

Als Fachanwalt für das Miet- und Wohnungseigentumsrecht begleitet er Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter sowie Makler in allen rechtlichen Fragen rund um Wohn- und Gewerbeimmobilien. Sein Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere die Gestaltung von Immobilienkaufverträgen, Gewerbemietverträgen, die Durchsetzung von Mieterhöhungen sowie die Abwicklung von Mietverhältnissen bis zu deren gerichtlichen Durchsetzung. Wohnungseigentümergemeinschaften vertritt er insbesondere bei Beschlussanfechtungen, der Erstellung/Änderung von Teilungserklärungen und Durchführung von WEG-Versammlungen.

Im Rahmen seiner Tätigkeit als Fachanwalt für das Bau- und Architektenrecht vertritt RA Pascal Alt insbesondere Bauträger, private Bauherren, Architekten und Handwerker in Fragen des Bauvertragsrechts, Bauträgerrechts, bei der Durchsetzung von Rechten wegen Baumängeln oder Planungsfehlern sowie bei Streitigkeiten über Vergütungen und Honorare.

Werdegang

 

  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 
  • seit 2021: Rechtsanwalt in der Kanzlei SKUSA Partners Rechtsanwälte + Steuerberater Partnerschaft mbB
  • 2019-2021: Tätigkeit im Immobilienrecht in zwei mittelständischen zivilrechtlich ausgerichteten Kanzleien in München
  • 2019: Zulassung zum Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer München
  • 2019: Zweites Juristisches Staatsexamen in München
  • 2017 – 2019: Referendariat am OLG München und in einer zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei in London
  • 2017: Erstes Juristisches Staatsexamen in München
  • bis 2017: Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • 2014-2016: Stellv. Chefredakteur bei „Iurratio – Juristische Nachwuchsförderung e.V.“ 

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch 

Publikationen

AKTUELLE AUFSÄTZE


  •  Abwendungsbefugnis der Zwangsvollstreckung von Räumungsurteilen: Die Frage nach der Höhe der zu leistenden Sicherheit (IVR 1/2022) 

 

  • Keine Prüfungspflicht der Reichweite der Vertretungsmacht eines GmbH-Geschäftsführers durch den Notar (IVR 2022, 158) 

 

  • Beglaubigung einer Unterschrift eines nicht deutschen Staatsangehörigen durch das Generalkonsulat in Russland (IVR 2022, 155) 

 

  • Sittenwidrige Härte gem. § 765a ZPO aufgrund einer drohenden Gesundheitsbeeinträchtigung (IVR 2023, 17) 

 

  • Anspruch auf fiktiven Schadensersatz im Mietrecht (IMR 2023, 136) 

 

  • Rechtsmissbräuchlichkeit einer fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses (IMR 2023, 2302) 

 

  • Außerordentliche Kündigung wegen Störung des Hausfriedens (IMR 2023, 268) 

 

  • Abbruch von Vertragsverhandlungen - Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (IMR 2023, 2423; IBR 2023, 2472) 



  •  Kündigung des Mietverhältnisses wegen Beleidigung“ (IMR 2024,15) 


  •  Rechtswidrige Beweiserlangung führt nicht zwingend zu einem Verwertungsverbot“ (IMR 2024, 236) 


  • Mietpreisbremse und die Überlassung zum nur vorübergehenden Gebrauch


  • Kündigung wegen Zahlungsverzugs auch bei langjähriger pünktlicher Mietzahlung nicht rechtsmissbräuchlich (IMR 2024, 105)


  • Die Zwangshypothek und das Grundbuch – Jahresrückblick 2023 (IVR 2/2024)