Wirtschaftsrecht | Vertragsrecht
Unternehmensbetreuung
Das Wirtschaftsrecht bezeichnet die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen. Dabei wirkt der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat ein.
Gestaltung von nationalen und internationalen Verträgen
Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Individualvereinbarungen
Erstellung von Vertriebsverträgen
Erstellung von Gesellschaftsverträgen und gesellschaftsinternen Vereinbarungen
Private Equity
Erstellung von Kooperationsverträgen
Gewerblicher Rechtsschutz
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Gewährleistungsrecht
Forderungsmanagement, Mahnwesen
Fondsbetreuung
Factoring
Allgemeines Zivilrecht
Gestaltung von Investitionen im In- und Ausland
Beratung von vermögenden Privatpersonen
z. B. bei der Vermögensallokation und
-strukturierung, Wohnsitzverlagerungen, Investitionen im Ausland
Erstellung von Kooperationsverträgen
Vertragsgestaltung und Beratung
Bei Anliegen im Bereich des Wirtschaftsrecht und Vertragsrecht stehen Ihnen unsere Anwälte jederzeit zur Verfügung.