Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht befasst sich in der deutschen Rechtswissenschaft mit der privatrechtlichen Personenvereinigungen. Diese werden zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet.
Einholung von verbindlichen Auskünften der Finanzverwaltung, Beratung bei Betriebsprüfungen
Vertretung in Einspruchsverfahren und vor den Finanzgerichten
Verhandlung, Gestaltung und Umsetzung von Gesellschaftsverträgen
Streitigkeiten unter Gesellschafter
Unternehmensgründungen
(Personen- und Kapitalgesellschaften) Unternehmensneustrukturierungen Vertragsgestaltungen, Gesellschaftsverträge Strukturierung und Begleitung von Unternehmenstransaktionen
Jahresabschlusserstellung und Erstellung der dazugehörigen Steuererklärungen
Bei Anliegen im Bereich des Gesellschaftsrechts stehen Ihnen unsere Anwälte jederzeit zur Verfügung.